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Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum: So schützt du dich!

Website-Recht
Von Impressum-Generator.de Rechtstexte von Kanzlei Hasselbach, Bonn Letztes Update:

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Wer sein Impressum nicht vollständig oder korrekt angibt, riskiert eine Abmahnung durch Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände.

Laut Rechtsprechung reicht bereits ein Verstoß gegen verbraucherschützende Normen aus, um eine Abmahnung zu rechtfertigen. Das bedeutet, dass jede fehlerhafte Angabe im Impressum als Wettbewerbsverstoß gewertet werden kann.

Früher wurde zwischen erheblichen und unerheblichen Verstößen unterschieden.

Doch durch die Umsetzung einer europarechtlichen Richtlinie hat sich die Rechtslage geändert: Heute kann nahezu jeder Verstoß als wesentlich gelten, wenn er gegen verbraucherschützende Vorschriften verstößt!

Website-Recht

Wann droht eine Abmahnung wegen eines fehlerhaften Impressums?

Bereits 2006 entschied der Bundesgerichtshof, dass allein eine Verletzung relevanter Gesetze einen Wettbewerbsverstoß bedeuten kann (insbesondere § 5 TMG und § 55 RStV), wenn diese Gesetze verbraucherschützenden Charakter haben oder im Interesse der Marktteilnehmer für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgen sollen.

Die Normen § 5 TMG und § 55 RStV regeln, wie ein ordnungsgemäßes Impressum gestaltet sein muss. Ein unzureichendes Impressum verletzt demnach diese Normen und kann einen Abmahnungsgrund bilden.

Lange wurde von den Gerichten scharf zwischen einem erheblichen und unerheblichen Verstoß gegen die Impressumspflichten differenziert. Während ein unerheblicher Verstoß als Bagatelle angesehen wurde und nicht zu einer Abmahnung berechtigte, war ein erheblicher Verstoß stets abmahnfähig. Die Erheblichkeit des Verstoßes ergibt sich aus § 3 UWG, wonach ein erheblicher Verstoß vorliegt, wenn er geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.

Diese scharfe Differenzierung ist mittlerweile weitgehend aufgehoben worden. Durch die Umsetzung einer europarechtlichen Richtlinie, die u. a. den Verbraucherschutz stärken soll, kann § 3 UWG so ausgelegt werden, dass so ziemlich jeder Verstoß erheblich ist.

Beispiel: Fehlende Angabe der Aufsichtsbehörde

Ein Immobilienmakler gab im Impressum alle relevanten Informationen an – bis auf die zuständige Aufsichtsbehörde. Ein Mitbewerber sah dies als Wettbewerbsverstoß und mahnte ihn ab. Während das OLG Hamburg früher entschied, dass dies nicht erheblich sei, da alle anderen Angaben vorhanden waren, änderte das OLG Hamm (Az. I-4 U 192/07) später die Bewertung: Jeder Verstoß ist abmahnfähig, wenn eine verbraucherschützende Norm verletzt wird – selbst wenn es nur um eine fehlende Angabe geht.

Weitere Gründe für eine Abmahnung können sein:

  • Unvollständige Angaben (z. B. fehlende Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registerangaben)
  • Fehlende oder fehlerhafte E-Mail-Adresse
  • Impressum ist nicht leicht auffindbar

Wenn das Impressum nicht „leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar“ ist

Ein Impressum muss leicht auffindbar und direkt zugänglich sein. Doch was bedeutet das konkret?

Beispiel: Verstecktes Impressum

Ein Unternehmer hatte ein Impressum auf seiner Webseite, jedoch erst auf der vierten Unterseite. Eine Kundin fand dies unzumutbar und klagte – mit Erfolg. Das LG Düsseldorf entschied, dass das Impressum direkt erreichbar sein muss und nicht erst nach mehreren Klicks.

Tipp:

  • Das Impressum sollte mit einem Klick erreichbar sein
  • Die Bezeichnung „Impressum“ sollte eindeutig sein
  • Kein Verstecken hinter allgemeinen Begriffen wie „Kontakt“ oder „Info“

Keine Telefonnummer angegeben

Ein Impressum muss eine schnelle und direkte Kontaktaufnahme ermöglichen. Das bedeutet nicht nur eine E-Mail-Adresse, sondern ggf. auch eine Telefonnummer.

Beispiel: E-Mail allein reicht nicht aus

Ein gewerblicher eBay-Verkäufer gab in seinem Impressum nur seinen Namen, die Anschrift und eine E-Mail-Adresse an. Ein Mitbewerber mahnte ihn ab, weil kein schneller Kommunikationsweg gegeben sei. Das LG Bamberg (Az: 1 HK O 29/12) entschied, dass eine Kontaktmöglichkeit innerhalb von 60 Minuten gewährleistet sein muss – das sei per E-Mail allein nicht sichergestellt.

Empfehlung:

  • Neben der E-Mail-Adresse sollte eine Telefonnummer angegeben werden
  • Falls keine Telefonnummer vorhanden ist, sollte ein weiteres schnelles Kontaktmittel (z. B. Chat oder Formular mit Rückmeldung innerhalb einer Stunde) bereitgestellt werden

Fazit

Eine fehlerhafte oder unvollständige Impressumsangabe kann schnell zu Abmahnungen und rechtlichen Konsequenzen führen. Um dies zu vermeiden, solltest du Folgendes beachten:

✔ Dein Impressum muss leicht erkennbar und direkt erreichbar sein ✔ Alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben müssen enthalten sein (z. B. Name, Adresse, Rechtsform, E-Mail, ggf. Telefonnummer) ✔ Falls du einer regulierten Berufsgruppe angehörst, müssen zusätzliche Angaben gemacht werden (z. B. Kammer, Berufsrecht) ✔ Nutze unseren Impressum-Generator, um ein rechtssicheres Impressum zu erstellen

Falls du unsicher bist, ob dein Impressum vollständig ist, lohnt sich eine rechtliche Prüfung, um teure Abmahnungen zu vermeiden.

Weitere rechtliche Anforderungen

Neben der Impressumspflicht gibt es weitere rechtliche Vorgaben:

  • Datenschutzerklärung: Pflicht, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden (DSGVO, TTDSG)
  • Kennzeichnungspflichten: Werbung, Affiliate-Links und gesponserte Inhalte müssen klar gekennzeichnet sein
  • Urheberrechte: Fremde Bilder oder Texte dürfen nicht ohne Erlaubnis genutzt werden
  • Cookie-Richtlinien: Falls Tracking- oder Analyse-Tools verwendet werden, ist eine Einwilligung erforderlich

Die besten Anbieter für Rechtstexte und Datenschutz-Lösungen mit Abmahnschutz

Die folgenden Anbieter schneiden in unserem Vergleich für die rechtliche Absicherung deiner Website am besten ab:

  • 1 Testsieger

    Logo eRecht24

    Testurteil

    1,5

    2025

    Sehr gut

    Stärken und Schwächen

    • Generatoren und Update-Service für alle wichtigen Rechtstexte (Impressum, Datenschutz, AGB …)
    • Haftungsübernahme für erstellte Rechtstexte
    • Kostenlose rechtliche Erstberatung
    • Projektplaner für die Umsetzung der rechtssicheren Website
    • Cookie-Consent Tool inklusive
    • Website-Scanner spürt automatisch Datenschutzverstöße auf
    • Mehr als 350.000 abgesicherte Websites
    • Etwas teurer im Vergleich zu anderen Anbietern

    Tarife

    • „Basic“:
      • Datenschutz & Impressum
      • Cookie Consent Tool
      • Website-Scanner
      • ab 15€ / Monat
    • „Business“ (zusätzlich):
      • AGB
      • Erstberatung
      • Abmahnschutz
      • ab 30€ / Monat
    • 30 Tage Geld-zurück-Garantie
    Zum Anbieter
  • 2 Ideal für Shops

    Logo Haendlerbund

    Testurteil

    1,7

    2025

    Sehr gut

    Stärken und Schwächen

    • Spezialisiert auf eCommerce / Online-Shops
    • Einschließlich Rechtstexterstellung, Rechtsberatung und Abmahnschutz
    • Bietet Online-Schulungen und Weiterbildungsangebote für Händler
    • Unterstützung für internationale Rechtstexte in mehreren Sprachen
    • Großer Leistungsumfang im Unlimited-Paket
    • Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten

    Tarife

    • „Basic“:
      • Rechtstexte vom Anwalt
      • Cookie-Banner-Lösung
      • Live-Chat mit Juristen
      • ab 9,90€ / Monat
    • „Premium“ (zusätzlich):
      • Bewertungsportal für Kunden-Rezensionen
      • Unbegrenzte Rechtsberatung per E-Mail & Telefon
      • Soforthilfe bei Abmahnung
      • Detaillierte Shop-Prüfung
      • ab 57,90€ / Monat
    Zum Anbieter
  • 3 Preis-Leistungs-Tipp

    Logo Janolaw

    Testurteil

    1,9

    2025

    Sehr gut

    Stärken und Schwächen

    • Breites Spektrum an Rechtsdokumenten
    • AGB-Schnittstellen zu CMS- & Shop-Systemen für einfache Integration und Aktualisierung
    • Anwaltliche telefonische Rechtsberatung bei Abmahnungen
    • Im Vergleich günstige Tarife
    • Leistungen & Funktionen eher auf Basisumfang beschränkt

    Tarife

    • „Rechtstext Hosting“:
      • Rechtstexte vom Anwalt
      • Automatischer Update-Service
      • Optionale Übersetzung für englisch und französisch
      • ab 50€ / Jahr
    • „AGB Hosting-Service“:
      • Rechtstexte und Update-Service für Online-Shops
      • Abmahnschutz & Haftung
      • EHI-Gütesiegel nutzbar
      • ab 180,00€ / Jahr
    Zum Anbieter
  • 4 Günstiges Rundum-Paket

    Logo It-Recht-Kanzlei

    Testurteil

    2,1

    2025

    Gut

    Stärken und Schwächen

    • Automatische Erstellung und Pflege der Rechtstexte
    • Inklusive Update-Service und Haftung
    • Cookie-Consent Tool von „consentmanager“
    • Haftungs für Rechtstexte
    • Kostenlose Ersteinschätzung im Abmahnfall
    • Einige Leistungen, wie internationale Texte und Shop-Prüfung, sind nur in höheren Paketen enthalten

    Tarife

    • „Datenschutz“:
      • Rechtstexte vom Anwalt
      • Update-Service
      • Cookie-Consent Tool
      • 5,90€ / Monat
    • „Starter“:
      • Absicherung von Online-Shops
      • Bewertungssystem ShopVote
      • 9,90€ / Monat
    • Monatlich kündbar
      • 2 Gratismonate bei Jahresvertrag
    Zum Anbieter
  • 5 Komfortabler Generator

    Logo Datenschutz-Generator

    Testurteil

    2,2

    2025

    Gut

    Stärken und Schwächen

    • Einfacher und schneller Generator für Datenschutzerklärungen
    • Datenschutz-Analyse für die Website
    • Nutzung des Datenschutz-Generator-Siegels
    • Unbefristete Nutzung der Datenschutzerklärung ohne Abo
    • Kostenlose Version für Privatpersonen
    • Fokus liegt hauptsächlich auf Datenschutz; ggf. fehlen E-Commerce-Rechtstexte
    • Begrenzte zusätzliche rechtliche Beratungsleistungen

    Tarife

    • Kostenlos:
      • Nutzung des Generators
      • Für Privatpersonen und Kleinuntermehmer bis 5.000€ Umsatz
    • Premium:
      • Inklusive Updates für ein Jahr
      • Haftung für die Inhalte der Muster
      • Einmalig 99,90€
    Zum Anbieter

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